Oberlandesgericht Hamm, 1982-01-22, 4 Ws 389/81

4 Ws 389/81Obergericht22.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 389/81 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1982-01-22

Aktenzeichen: 4 Ws 389/81

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1982:0122.4WS389.81.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die mit Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 11. Oktober 1978 angeordnete Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist erledigt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie dem Verurteilten hierfür entstandene notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.

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