20 U 364/82•Oberlandesgericht Hamm, 1982-05-06, 20 U 364/82
Oberlandesgericht Hamm, 1982-05-06, 20 U 364/82
20 U 364/82Obergericht06.05.1982
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 364/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-05-06
Aktenzeichen: 20 U 364/82
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1982:0506.20U364.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juli 1982 verkündete Urteil der 8. Ferienzivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Urteil im Zinsausspruch abgeändert wird. Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das Urteil abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.304,59 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 22.9.1980 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 20.8.1980 bis 23.2.1981 Zinsen von 18.600,- DM in Höhe von 1 % unter dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens 4 %, höchstens 6 % zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 4 % und die Beklagte zu 96 %. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger zu 2 % und der Beklagten zu 98 % auferlegt.
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