1 Ws 302/82•Oberlandesgericht Hamm, 1982-09-13, 1 Ws 302/82
Oberlandesgericht Hamm, 1982-09-13, 1 Ws 302/82
1 Ws 302/82Obergericht13.09.1982
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 302/82 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1982-09-13
Aktenzeichen: 1 Ws 302/82
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1982:0913.1WS302.82.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Bestellung der Rechtsanwältin ... in ... zur Verteidigerin des Angeklagten wird aufgehoben. Insoweit wird der angefochtene Beschluß aufgehoben.
Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten der Beschwerde; jedoch wird die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt.
Die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers tragen dieser und die Staatskasse je zur Hälfte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.