Oberlandesgericht Hamm, 1982-12-14, 4 U 155/82

4 U 155/82Obergericht14.12.1982

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 155/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-12-14

Aktenzeichen: 4 U 155/82

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1982:1214.4U155.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Januar 1982 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,— DM abzuwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beschwer der Klägerin - zugleich Streitwert für den Berufungsrechtszug - beträgt 75.000,-- DM.

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