6 UF 524/82•Oberlandesgericht Hamm, 1983-02-02, 6 UF 524/82
Oberlandesgericht Hamm, 1983-02-02, 6 UF 524/82
6 UF 524/82Obergericht02.02.1983
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 524/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-02-02
Aktenzeichen: 6 UF 524/82
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1983:0202.6UF524.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. September 1982 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird der Beklagte weiter verurteilt, der Klägerin den am 27. März 1980 gültigen Sozietätsvertrag der Anwaltssozietät ... und ... vorzulegen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.