Oberlandesgericht Hamm, 1983-02-02, 6 UF 524/82

6 UF 524/82Obergericht02.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 524/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-02-02

Aktenzeichen: 6 UF 524/82

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1983:0202.6UF524.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16. September 1982 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird der Beklagte weiter verurteilt, der Klägerin den am 27. März 1980 gültigen Sozietätsvertrag der Anwaltssozietät ... und ... vorzulegen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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