Oberlandesgericht Hamm, 1983-06-10, 20 U 232/82

20 U 232/82Obergericht10.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 232/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-06-10

Aktenzeichen: 20 U 232/82

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1983:0610.20U232.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Mai 1982 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500,- DM abzuwenden, die auch durch Bankbürgschaft der ...bank in ... erbracht werden kann, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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