1 Ws 172/83•Oberlandesgericht Hamm, 1983-11-23, 1 Ws 172/83
Oberlandesgericht Hamm, 1983-11-23, 1 Ws 172/83
1 Ws 172/83Obergericht23.11.1983
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 172/83 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1983-11-23
Aktenzeichen: 1 Ws 172/83
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1983:1123.1WS172.83.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt ... aus ... zum Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren bestellt.
Die Bestellung umfaßt nicht die Vertretung des Angeklagten in einer etwaigen Revisionsverhandlung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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