Oberlandesgericht Hamm, 1983-11-23, 1 Ws 172/83

1 Ws 172/83Obergericht23.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 172/83 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1983-11-23

Aktenzeichen: 1 Ws 172/83

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1983:1123.1WS172.83.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt ... aus ... zum Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren bestellt.

Die Bestellung umfaßt nicht die Vertretung des Angeklagten in einer etwaigen Revisionsverhandlung.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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