Oberlandesgericht Hamm, 1984-05-07, 20 W 2/84

20 W 2/84Obergericht07.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 2/84 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1984-05-07

Aktenzeichen: 20 W 2/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:0507.20W2.84.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird für die beabsichtigte Klage Prozeßkostenhilfe bewilligt. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bleibt dem Landgericht überlassen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 5.000,- DM.

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