Oberlandesgericht Hamm, 1984-05-30, 20 U 385/83

20 U 385/83Obergericht30.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 385/83 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1984-05-30

Aktenzeichen: 20 U 385/83

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:0530.20U385.83.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. September 1983 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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