11 U 172/84•Oberlandesgericht Hamm, 1984-07-24, 11 U 172/84
Oberlandesgericht Hamm, 1984-07-24, 11 U 172/84
11 U 172/84Obergericht24.07.1984
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 172/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-07-24
Aktenzeichen: 11 U 172/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:0724.11U172.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 4. April 1984 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin DM 5.325,95 nebst 21,07 % Zinsen vom 15. März 1983 bis 31. August 1985 und 9 % Zinsen seit dem 1. September 1985 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von DM 5.325,95, die Klägerin um DM 58,--.
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