20 U 80/84•Oberlandesgericht Hamm, 1984-09-19, 20 U 80/84
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 80/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-09-19
Aktenzeichen: 20 U 80/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:0919.20U80.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Dezember 1983 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.894,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1983 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagte 71 % und der Kläger 29 %.
Die Kosten der Berufung werden zu 79 % der Beklagten und zu 21 % dem Kläger auferlegt.
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