1 Ws 310/84•Oberlandesgericht Hamm, 1984-10-12, 1 Ws 310/84
Oberlandesgericht Hamm, 1984-10-12, 1 Ws 310/84
1 Ws 310/84Obergericht12.10.1984
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 310/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1984-10-12
Aktenzeichen: 1 Ws 310/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:1012.1WS310.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Der Haftbefehl des Amtsgerichts ... vom ... wird hinsichtlich des Beschuldigten ... unter folgenden Auflagen außer Vollzug gesetzt.
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Der Angeklagte hat eine Sicherheit in Höhe von 80.000,- DM zu leisten. Sie kann auch durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes erbracht werden.
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Der Angeklagte hat sich einmal wöchentlich auf der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiwache zu melden.
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Er hat seinen Reisepaß und seinen Personalausweis bei der Staatsanwaltschaft ... zu hinterlegen.
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Ihm wird untersagt, daß Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
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