20 U 187/84•Oberlandesgericht Hamm, 1984-11-23, 20 U 187/84
Oberlandesgericht Hamm, 1984-11-23, 20 U 187/84
20 U 187/84Obergericht23.11.1984
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 187/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-11-23
Aktenzeichen: 20 U 187/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:1123.20U187.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. März 1984 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.