Oberlandesgericht Hamm, 1984-11-23, 20 U 187/84

20 U 187/84Obergericht23.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 187/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1984-11-23

Aktenzeichen: 20 U 187/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1984:1123.20U187.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. März 1984 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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