Oberlandesgericht Hamm, 1985-01-15, 1 UF 219/84

1 UF 219/84Obergericht15.01.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 219/84 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1985-01-15

Aktenzeichen: 1 UF 219/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0115.1UF219.84.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die befristete Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des Beschwerde im übrigen und Abweisung des Hauptantrages und 1. Hilfsantrages als unzulässig der angefochtene Beschluß auf den 2. Hilfsantrag der Beschwerde aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht - Familiengericht - ... zu ... abgegeben, das auch über die Kosten zu befinden hat; jedoch bleiben die Gerichtskosten der Beschwerde außer Ansatz.

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