20 U 292/84•Oberlandesgericht Hamm, 1985-02-06, 20 U 292/84
Oberlandesgericht Hamm, 1985-02-06, 20 U 292/84
20 U 292/84Obergericht06.02.1985
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 292/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-02-06
Aktenzeichen: 20 U 292/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0206.20U292.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Juni 1984 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.801,56 DM nebst 4 % Zinsen von 29.601,56 DM seit dem 1.3.1984 und von weiteren 7.200,- DM seit dem 1.7.1984 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten 90 % und der Kläger 10 %.
Von den Kosten der Berufung tragen die Beklagte 93 % und der Kläger 7 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.