Oberlandesgericht Hamm, 1985-02-06, 20 U 292/84

20 U 292/84Obergericht06.02.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 292/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-02-06

Aktenzeichen: 20 U 292/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0206.20U292.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Juni 1984 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.801,56 DM nebst 4 % Zinsen von 29.601,56 DM seit dem 1.3.1984 und von weiteren 7.200,- DM seit dem 1.7.1984 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten 90 % und der Kläger 10 %.

Von den Kosten der Berufung tragen die Beklagte 93 % und der Kläger 7 %.

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