15 W 131/85•Oberlandesgericht Hamm, 1985-06-10, 15 W 131/85
Oberlandesgericht Hamm, 1985-06-10, 15 W 131/85
15 W 131/85Obergericht10.06.1985
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 131/85 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-06-10
Aktenzeichen: 15 W 131/85
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0610.15W131.85.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß - mit Ausnahme der Wertfestsetzung - sowie die Beschlüsse des Amtsgerichts Hagen vom 21. Dezember 1984 - Richter - und vom 3. Oktober 1984 - Rechtspfleger - werden aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Hagen - Rechtspfleger - zurückverwiesen, das angewiesen wird, den mit Schriftsatz der Beteiligten zu 1) vom 27. Juni 1984 beantragten Erbschein zu erteilen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in den drei Instanzen nicht statt.
Der Wert des Gegenstandes der weiteren Beschwerde wird auf 1.500.-- DM festgesetzt.
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