11 W 64/84•Oberlandesgericht Hamm, 1985-07-12, 11 W 64/84
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 W 64/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-07-12
Aktenzeichen: 11 W 64/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0712.11W64.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Das Landgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage Abstand zu nehmen.
Der Beschwerdewert beträgt 2.500,- DM.
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