Oberlandesgericht Hamm, 1985-07-12, 11 W 64/84

11 W 64/84Obergericht12.07.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 64/84 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1985-07-12

Aktenzeichen: 11 W 64/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0712.11W64.84.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Das Landgericht wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage Abstand zu nehmen.

Der Beschwerdewert beträgt 2.500,- DM.

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