Oberlandesgericht Hamm, 1985-08-14, 20 U 407/84

20 U 407/84Obergericht14.08.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 407/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-08-14

Aktenzeichen: 20 U 407/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0814.20U407.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. August 1984 verkündete Teilurteil der 4. Ferien-Zivikammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 56.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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