20 U 407/84•Oberlandesgericht Hamm, 1985-08-14, 20 U 407/84
Oberlandesgericht Hamm, 1985-08-14, 20 U 407/84
20 U 407/84Obergericht14.08.1985
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 407/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-08-14
Aktenzeichen: 20 U 407/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0814.20U407.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. August 1984 verkündete Teilurteil der 4. Ferien-Zivikammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 56.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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