Oberlandesgericht Hamm, 1985-08-28, 25 U 273/84

25 U 273/84Obergericht28.08.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 273/84 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-08-28

Aktenzeichen: 25 U 273/84

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0828.25U273.84.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Oktober 1984 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 8.200,-- DM, die auch durch eine unbefristete und unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft der Volksbank Hannover erbracht werden kann, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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