25 U 262/84•Oberlandesgericht Hamm, 1985-09-04, 25 U 262/84
Oberlandesgericht Hamm, 1985-09-04, 25 U 262/84
25 U 262/84Obergericht04.09.1985
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 262/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-09-04
Aktenzeichen: 25 U 262/84
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:0904.25U262.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. September 1984 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft der A-Bank oder der B-Bank C erbracht werden.
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