Oberlandesgericht Hamm, 1985-12-02, 2 U 62/85

2 U 62/85Obergericht02.12.1985

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 62/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-02

Aktenzeichen: 2 U 62/85

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1985:1202.2U62.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivislenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 9. Januar 1985 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 890,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.7.1984 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 61/70 und der Beklagte zu 9/70.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 6.056,-- DM, die des Beklagten 890,-- DM.

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