5 UF 279/83•Oberlandesgericht Hamm, 1986-01-22, 5 UF 279/83
Oberlandesgericht Hamm, 1986-01-22, 5 UF 279/83
5 UF 279/83Obergericht22.01.1986
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 279/83 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-01-22
Aktenzeichen: 5 UF 279/83
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0122.5UF279.83.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das am 25. Mai 1983 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lünen zu Ziffer II abgeändert.
Vom Versicherungskonto des Antragstellers bei der Bundesknappschaft XXX, VersNr. XXX, werden monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 704,21 DM, bezogen auf den 30. November 1982, auf das Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Landesversicherungsanstalt XXX, VersNr. XXX, übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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