Oberlandesgericht Hamm, 1986-04-08, 3 WF 508/85

3 WF 508/85Obergericht08.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 508/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-04-08

Aktenzeichen: 3 WF 508/85

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0408.3WF508.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 28. August 1985 abgeändert.

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 31- Juli 1985 wird abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsklägerin zu 1) zu 11/12 und der Verfügungskläger zu 2) zu 1/12.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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