3 WF 508/85•Oberlandesgericht Hamm, 1986-04-08, 3 WF 508/85
Oberlandesgericht Hamm, 1986-04-08, 3 WF 508/85
3 WF 508/85Obergericht08.04.1986
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 508/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-04-08
Aktenzeichen: 3 WF 508/85
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0408.3WF508.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 28. August 1985 abgeändert.
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 31- Juli 1985 wird abgelehnt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsklägerin zu 1) zu 11/12 und der Verfügungskläger zu 2) zu 1/12.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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