22 U 297/87•Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-05, 22 U 297/87
Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-05, 22 U 297/87
22 U 297/87Obergericht05.05.1986
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 297/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-05-05
Aktenzeichen: 22 U 297/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0505.22U297.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. September 1987 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts xxx wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten des Streitverkündeten, die dieser selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 6.042,-- DM.
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