Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-05, 22 U 297/87

22 U 297/87Obergericht05.05.1986

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 297/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-05-05

Aktenzeichen: 22 U 297/87

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0505.22U297.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. September 1987 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts xxx wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten des Streitverkündeten, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 6.042,-- DM.

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