12 UF 315/85•Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-23, 12 UF 315/85
Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-23, 12 UF 315/85
12 UF 315/85Obergericht23.05.1986
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 315/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-05-23
Aktenzeichen: 12 UF 315/85
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0523.12UF315.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufungen beider Parteien wird unter Zurückweisung beider Rechtsmittel im übrigen das am 15. Oktober 1985 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Essen-Steele teilweise abgeändert und insgesamt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, folgende monatliche Unterhaltsrente (nachehelicher Unterhalt) - fällig am 1. eines jeden Monats - zu zahlen:
für die Zeit vom 01.04. bis 30.09.1985 in Höhe von je 900,-- DM,
für die Zeit vom 01.10.1985 bis zum 31.12.1993 in Höhe von je 200,-- DM.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 3/4 und dem Beklagten zu 1/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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