Oberlandesgericht Hamm, 1986-05-23, 20 U 327/85

20 U 327/85Obergericht23.05.1986

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 327/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-05-23

Aktenzeichen: 20 U 327/85

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:0523.20U327.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Juli 1985 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.600,-- DM abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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