Oberlandesgericht Hamm, 1986-11-07, 20 U 374/85

20 U 374/85Obergericht07.11.1986

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 374/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-11-07

Aktenzeichen: 20 U 374/85

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:1107.20U374.85.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. September 1985 verkündete Urteil der 5. Ferienzivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.500,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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