5 U 108/86•Oberlandesgericht Hamm, 1986-11-24, 5 U 108/86
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 108/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-11-24
Aktenzeichen: 5 U 108/86
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:1124.5U108.86.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
wird das am 6. November 1986 verkündete Urteil des Senats gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß die Höhe der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung 10.000,-- DM - in Worten "zehntausend Deutsche Mark" - beträgt.
Die Kläger können die Sicherheit auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet xxx einschließlich xxx ansässigen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.