Oberlandesgericht Hamm, 1986-11-24, 5 U 108/86

5 U 108/86Obergericht24.11.1986

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 108/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-11-24

Aktenzeichen: 5 U 108/86

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1986:1124.5U108.86.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

wird das am 6. November 1986 verkündete Urteil des Senats gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß die Höhe der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung 10.000,-- DM - in Worten "zehntausend Deutsche Mark" - beträgt.

Die Kläger können die Sicherheit auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet xxx einschließlich xxx ansässigen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen.

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