20 U 307/86•Oberlandesgericht Hamm, 1987-03-11, 20 U 307/86
Oberlandesgericht Hamm, 1987-03-11, 20 U 307/86
20 U 307/86Obergericht11.03.1987
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 307/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-03-11
Aktenzeichen: 20 U 307/86
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:0311.20U307.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 17. Juli 1986 verkündete Urteil der 1. Ferienzivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Klägerinnen dürfen die Sicherheitsleistung durch unbefristete Bankbürgschaft der ... erbringen.
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