20 W 79/86•Oberlandesgericht Hamm, 1987-06-10, 20 W 79/86
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 79/86 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1987-06-10
Aktenzeichen: 20 W 79/86
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:0610.20W79.86.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 9.001,- bis 9.100,- DM festgesetzt.
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