22 U 420/86•Oberlandesgericht Hamm, 1987-06-29, 22 U 420/86
Oberlandesgericht Hamm, 1987-06-29, 22 U 420/86
22 U 420/86Obergericht29.06.1987
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 420/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-06-29
Aktenzeichen: 22 U 420/86
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:0629.22U420.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung des Klägers gegen das am 7. Juli 1986 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges, einschließlich der Kosten der Streithelferin xxx, trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 218.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.650,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Die Beschwer des Beklagten beträgt 195.000,-- DM; die Beschwer des Klägers erreicht nicht 40.000,-- DM.
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