20 U 58/87•Oberlandesgericht Hamm, 1987-09-30, 20 U 58/87
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 58/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-09-30
Aktenzeichen: 20 U 58/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:0930.20U58.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. November 1986 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,- DM abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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