20 U 88/87•Oberlandesgericht Hamm, 1987-11-27, 20 U 88/87
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 88/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-11-27
Aktenzeichen: 20 U 88/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1987:1127.20U88.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 1987 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit auch durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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