Oberlandesgericht Hamm, 1988-01-22, 20 W 62/87

20 W 62/87Obergericht22.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 W 62/87 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-01-22

Aktenzeichen: 20 W 62/87

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0122.20W62.87.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... in ... Prozeßkostenhilfe für eine auf Zahlung von 19.679,- DM nebst 4 % Prozeßzinsen gerichtete Klage bewilligt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen sind nicht zu erstatten.

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