Oberlandesgericht Hamm, 1988-01-26, 5 Ss 778/87

5 Ss 778/87Obergericht26.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss 778/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-01-26

Aktenzeichen: 5 Ss 778/87

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0126.5SS778.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

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