5 Ss 778/87•Oberlandesgericht Hamm, 1988-01-26, 5 Ss 778/87
Oberlandesgericht Hamm, 1988-01-26, 5 Ss 778/87
5 Ss 778/87Obergericht26.01.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss 778/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-01-26
Aktenzeichen: 5 Ss 778/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0126.5SS778.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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