26 U 198/86•Oberlandesgericht Hamm, 1988-02-12, 26 U 198/86
Oberlandesgericht Hamm, 1988-02-12, 26 U 198/86
26 U 198/86Obergericht12.02.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 198/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-02-12
Aktenzeichen: 26 U 198/86
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0212.26U198.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.667,48 DM nebst 8% Zinsen seit dem 10. April 1985 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden 30% der Klägerin, 70% dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 7.184,94 DM und den Beklagten in Höhe von 16.667,48 DM.
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