Oberlandesgericht Hamm, 1988-02-12, 26 U 198/86

26 U 198/86Obergericht12.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 198/86 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-02-12

Aktenzeichen: 26 U 198/86

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0212.26U198.86.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.667,48 DM nebst 8% Zinsen seit dem 10. April 1985 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden 30% der Klägerin, 70% dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 7.184,94 DM und den Beklagten in Höhe von 16.667,48 DM.

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