22 U 239/87•Oberlandesgericht Hamm, 1988-02-22, 22 U 239/87
Oberlandesgericht Hamm, 1988-02-22, 22 U 239/87
22 U 239/87Obergericht22.02.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 239/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-02-22
Aktenzeichen: 22 U 239/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0222.22U239.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 1. Juli 1987 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster dahin abgeändert, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Kläger 3.277,80 DM zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 45% und die Beklagten zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt nicht den Betrag von 40.000,-- DM.
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