20 O 252/87•Oberlandesgericht Hamm, 1988-04-15, 20 O 252/87
Oberlandesgericht Hamm, 1988-04-15, 20 O 252/87
20 O 252/87Obergericht15.04.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 O 252/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-04-15
Aktenzeichen: 20 O 252/87
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0415.20O252.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juni 1987 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.500,- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft der Vereins- und Westbank Hamburg erbringen.
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