20 W 24/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-06-14, 20 W 24/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 24/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-06-14
Aktenzeichen: 20 W 24/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0614.20W24.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Anerkennung der einstweiligen Anordnung des Handelsgerichts Paris vom 12. Mai 1987 (Aktenzeichen 2694/87) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Beschwer der Antragstellerin übersteigt 40.000,-- DM nicht.
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