Oberlandesgericht Hamm, 1988-08-31, 10 WF 398/88

10 WF 398/88Obergericht31.08.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 398/88 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-08-31

Aktenzeichen: 10 WF 398/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0831.10WF398.88.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10.Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Klägerin wird Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit sie Verurteilung des Beklagten von

a)

je 800,-- DM monatlich für Dezember 1987 bis Februar 1988 einschließlich,

b)

je 770,-- DM monatlich ab März 1988

begehrt.

Das weitergehende Prozeßkostenhilfegesuch der Klägerin wird zurückgewiesen.

Der Klägerin wird Rechtsanwalt xxx beigeordnet.

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