Oberlandesgericht Hamm, 1988-09-08, 28 U 14/88

28 U 14/88Obergericht08.09.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 14/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-09-08

Aktenzeichen: 28 U 14/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0908.28U14.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11. November 1987 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer für den Beklagten beträgt 7.520,-- DM.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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