Oberlandesgericht Hamm, 1988-09-16, 20 U 337/87

20 U 337/87Obergericht16.09.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 337/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-09-16

Aktenzeichen: 20 U 337/87

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:0916.20U337.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Oktober 1987 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts ... wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Zinsen nur in Höhe von einem Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - mindestens aber 4 %, höchstens 6 % - zugesprochen werden.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 95.000,- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagte kann die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.

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