Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-06, 4 U 50/88

4 U 50/88Obergericht06.10.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 50/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-10-06

Aktenzeichen: 4 U 50/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1006.4U50.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Januar 1988 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, über den im landgerichtlichen Urteil genannten Betrag hinaus an die Klägerin weitere 3.000,-- DM nebst 5% Zinsen hiervon seit dem 30.10.1987 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten liegt unter 40.000,-- DM.

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