Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-12, 11 U 271/87

11 U 271/87Obergericht12.10.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 271/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-10-12

Aktenzeichen: 11 U 271/87

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1012.11U271.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Juli 1987 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 15.595,80 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Juni 1987 zu zahlen.

Die Anschlußberufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert das beklagte Land in Höhe von 23.069,40 DM.

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