8 U 58/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-17, 8 U 58/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 58/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-10-17
Aktenzeichen: 8 U 58/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1017.8U58.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 2. Dezember 1987 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.540,40 DM nebst 6% Zinsen seit dem 21. Mai 1987 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 7/10 der Klägerin und zu 3/10 der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 5.724,12 DM, die Beklagte in Höhe von 2.540,40 DM.
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