4 UF 312/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-20, 4 UF 312/88
Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-20, 4 UF 312/88
4 UF 312/88Obergericht20.10.1988
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 312/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-10-20
Aktenzeichen: 4 UF 312/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1020.4UF312.88.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das am 25. Mai 1988 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund hinsichtlich des Ausspruchs über die Regelung der elterlichen Sorge (Ziffer 2) des Urteilstenors) nebst dem zugrunde liegenden Verfahren insoweit aufgehoben, als dort die elterliche Sorge für die Kinder X und X2 geregelt ist. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht
- Familiengericht - Dortmund zurückverwiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.