Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-20, 4 UF 312/88

4 UF 312/88Obergericht20.10.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 312/88 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-10-20

Aktenzeichen: 4 UF 312/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1020.4UF312.88.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird das am 25. Mai 1988 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund hinsichtlich des Ausspruchs über die Regelung der elterlichen Sorge (Ziffer 2) des Urteilstenors) nebst dem zugrunde liegenden Verfahren insoweit aufgehoben, als dort die elterliche Sorge für die Kinder X und X2 geregelt ist. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht

  • Familiengericht - Dortmund zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.

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