2 UF 5/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-10-25, 2 UF 5/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 5/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-10-25
Aktenzeichen: 2 UF 5/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1025.2UF5.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. Dezember 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. Juni 1987 bis 31. Januar 1988 einen nachehelichen Unterhalt von 150,- DM monatlich zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten den Rechtsstreits werden 1/10 dem Beklagten und 9/10 der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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