Oberlandesgericht Hamm, 1988-11-15, 4 UF 348/88

4 UF 348/88Obergericht15.11.1988

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 348/88 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-11-15

Aktenzeichen: 4 UF 348/88

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1115.4UF348.88.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, ihr im Wege der einstweiligen Anordnung die Ehewohnung der Parteien zur alleinigen Benutzung zuzuweisen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Anordnungsverfahrens folgen der Entscheidung über die Kosten in der Hauptsache.

Der Antragstellerin wird die für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigert.

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