22 U 77/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-11-21, 22 U 77/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 77/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-11-21
Aktenzeichen: 22 U 77/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1121.22U77.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das am 10. Dezember 1987 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten ihrer Berufungen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Kläger übersteigt jeweils nicht den Betrag von 40.000,-- DM.
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