8 U 135/88•Oberlandesgericht Hamm, 1988-12-07, 8 U 135/88
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 135/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-12-07
Aktenzeichen: 8 U 135/88
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1988:1207.8U135.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 11. Februar 1988 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.152,26 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1987 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 3/5 und die Beklagte 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 2.152,26 DM, den Kläger in Höhe von 3.113,85 DM.
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